Ermächtigung als Stelle für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe
Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe der gesetzlichen Unfallversicherungsträger VBG bestätigt qualitativ hohe Standards, Verlängerung in der Erste Hilfe Ausbildung erneut erteilt.
Der Kreisverband Rastatt ist seit Mai 2009 eine ermächtigte Stelle für Erste Hilfe Ausbildung gem. Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe der gesetzlichen Unfallversicherungsträger VBG - 3.1313 und kann somit die hohe Befähigung in Aus- und Weiterbildung in jeder Hinsicht, also in fachlich- wie pädagogischem Aspekt optimal anbieten.
Diese Ermächtigung wurde gemäß § 88 SGB X durch die VBG (Verwaltungs-Berufsgenossenschaft) erneut durch das Ermächtigungsverfahren (§ 26 Abs. 2 der UVV) überprüft und dem DRK KV Rastatt mit Wirkung vom 10.06.2018 eine weitere Verlängerung bis zum 09.06.2021 erteilt.
Derzeit verfügt der DRK Kreisverband Rastatt über insgesamt 33 Lehrkräfte im Fachbereich der Breitenausbildung Erste Hilfe.
Davon sind 11 Lehrkräfte an Realschulen und Gymnasien, welche ausschließlich an ihrer Schule unterrichten und dort den Schulsanitätsdienst und den Rotkreuz Gedanken fördern.
Momentan unterrichten für den DRK Kreisverband 22 Erste Hilfe Ausbilderinnen und Ausbilder im Bereich Breitenausbildung in Betrieben und Firmen als Partner der Berufsgenossenschaften.
Alle unsere Lehrkräfte werden bei Fortbildungsveranstaltungen, fachlich und pädagogisch weitergebildet um die Vorgaben zum Erhalt der Lehrberechtigung sicherzustellen um unseren Kunden ein hohes Maß an Leistungen anbieten zu können.
Die Einarbeitung und Einweisung neuer Lehrkräfte, Aus- und Fortbildung der tätigen Lehrkräfte sowie Überwachung der Lehrgänge hinsichtlich korrekter Durchführung, stellt den DRK Kreisverband Rastatt stetig vor wachsende Herausforderungen.
Für die Sicherstellung dieser Standards und die Führung und Fortbildung der 33 ehrenamtlichen DRK Lehrkräfte ist Kreisausbildungsleiter Frank Mayer zuständig. Die Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe steht unter der medizinisch-fachlichen Verantwortung von Dr. Manfred Licht.